Risiken

Risikohinweise

Wesentliche Risiken einer Beteiligung an nicht börsennotierten Unternehmen über den EQUEX-Marketplace.

Grundsätzliches

Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen sind hochriskant. Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Es besteht keine Einlagensicherung und kein Entschädigungsanspruch gegen einen Sicherungsfonds. Investieren Sie ausschließlich Beträge, deren vollständigen Verlust Sie wirtschaftlich und persönlich verkraften können.

Diese Hinweise beschreiben wesentliche, aber nicht abschließend alle Risiken. Sie ersetzen weder die eigenverantwortliche Prüfung des konkreten Angebots noch die Beratung durch qualifizierte Berater. EQUEX erbringt keine Anlageberatung und gibt keine Empfehlung ab.

Totalverlustrisiko

Eine Minderheitsbeteiligung kann vollständig wertlos werden, etwa bei Insolvenz, dauerhafter Ertragsschwäche, Verlust wesentlicher Geschäftsgrundlagen oder Wegfall von Schlüsselpersonen. Im Insolvenzfall werden Gesellschafter nachrangig nach allen Gläubigern bedient; in aller Regel verbleibt kein Erlös.

Illiquidität und Ausstiegsrisiko

Für die Anteile besteht kein geregelter Markt. Ein Verkauf setzt voraus, dass sich ein Käufer findet und dass gesellschaftsvertragliche Beschränkungen (etwa Zustimmungserfordernisse oder Vorkaufsrechte) überwunden werden. Ein Verkauf zum gewünschten Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Preis kann unmöglich sein. Kapital ist über die gesamte Haltedauer gebunden; diese ist regelmäßig langfristig und im Voraus nicht bestimmbar.

Rückkaufprogramme („Buyback") begründen nur dann einen Anspruch, wenn sie vertraglich vereinbart wurden, und stehen unter dem Vorbehalt der Zahlungsfähigkeit des Emittenten.

Bewertungsrisiko

Der Preis je Anteil wird vom Emittenten festgelegt und nicht durch einen liquiden Markt gebildet. Er kann von jedem objektiv ermittelten Wert erheblich abweichen und zu hoch sein. Frühere Transaktionspreise sind kein Beleg für Angemessenheit. Bewertungsmodelle beruhen auf Annahmen, die sich als unzutreffend erweisen können.

Minderheitsposition und Verwässerung

Mit einer Minderheitsbeteiligung bestehen regelmäßig keine maßgeblichen Einfluss- oder Kontrollrechte. Über Ausschüttungen entscheiden die Gesellschafterversammlung beziehungsweise die Geschäftsführung; ein Anspruch auf laufende Ausschüttungen besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht.

Bei der Ausgabe neuer Anteile sinkt die Beteiligungsquote, sofern nicht mitgezogen wird oder Bezugsrechte bestehen. Auch Vorzugsrechte späterer Investoren können die wirtschaftliche Position bestehender Gesellschafter verschlechtern.

Schlüsselpersonen- und Betriebsrisiko

Kleine und mittlere Gesellschaften hängen häufig an wenigen Personen. Ausfall, Ausscheiden oder Interessenkonflikte dieser Personen können den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Hinzu treten allgemeine unternehmerische Risiken: Wettbewerb, Regulierung, Technologie, Ausfall von Dienstleistern und Infrastruktur.

Informationsrisiko

Sämtliche Angaben stammen von den Emittenten und werden von EQUEX nicht inhaltlich geprüft. Es besteht keine Pflicht zur Aufstellung geprüfter Abschlüsse in dem Umfang, wie er für börsennotierte Gesellschaften gilt. Als Investor verfügen Sie über eine geringere Prüfungstiefe als institutionelle Anleger. Angaben können unvollständig, veraltet oder unzutreffend sein.

Besondere Risiken systematischer Handelsstrategien

Soweit sich ein Emittent mit systematischem Handel an Devisen- oder anderen Märkten befasst, gelten zusätzlich:

Angaben zu Renditen beziehen sich auf die Vergangenheit. Frühere Ergebnisse sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse. Live-Darstellungen sind bewusst verzögert und reduziert und geben keinen vollständigen Einblick in Positionen oder Strategie.

Gegenpartei- und Abwicklungsrisiko

Vertragsschluss, Zahlung und Anteilsübertragung erfolgen unmittelbar zwischen den Parteien. EQUEX ist weder Treuhänder noch Zahlungsdienstleister und kann bei Nichterfüllung nicht einspringen. Es besteht das Risiko, dass eine Gegenpartei ihre Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt. Die Durchsetzung von Ansprüchen kann im Ausland aufwendig und kostenintensiv sein.

Rechts-, Steuer- und Währungsrisiko

Gesellschaften mit Sitz im Ausland unterliegen fremdem Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht. Änderungen der Rechtslage können die Beteiligung nachteilig beeinflussen. Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne können im Sitzstaat und im Wohnsitzstaat besteuert werden; Quellensteuern sind möglich.

Bei Anteilen oder Zahlungsströmen in fremder Währung besteht ein Wechselkursrisiko. EQUEX erbringt keine Steuerberatung; klären Sie die steuerliche Behandlung vor Vertragsschluss mit Ihrem Berater.

Interessenkonflikte

Der Betreiber der Plattform und einzelne Emittenten können gesellschaftsrechtlich oder personell verbunden sein. Daraus können Interessenkonflikte entstehen, etwa bei der Auswahl und Darstellung von Listings oder bei der Festlegung von Preisen. Der Betreiber ist an einzelnen der dargestellten Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt beziehungsweise personell mit ihnen verbunden. Einzelheiten werden auf Anfrage offengelegt.

Eignung und eigene Prüfung

Eine Beteiligung ist nur geeignet, wenn Sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügen, die Risiken selbst beurteilen können, wirtschaftlich in der Lage sind, einen Totalverlust zu tragen, und keinen kurzfristigen Zugriff auf das eingesetzte Kapital benötigen.

Streuen Sie Ihr Vermögen; setzen Sie nicht alles auf eine Beteiligung. Prüfen Sie jedes Angebot eigenständig und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung hinzu.

Stand: Juli 2026